Die Befristung des Arbeitsvertrags zeitigt vor, während und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses einige Besonderheiten
- Probezeitausschluss
- Keine Kündigung notwendig
- Kein Lohnfortzahlungspflicht bei Zeitablauf
- Gefahr der stillschweigenden Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses bei fehlender Befristungskontrolle.