Zeitpunkt / Zeitdauer
Der Arbeitsvertrag soll gelten
- bis zu einem bestimmten Zeitpunkt
- während einer bestimmten Zeitdauer.
Bestimmtheit / Bestimmbarkeit
Zur Bestimmung des Zeitablaufs muss die Befristung
- bestimmt oder bestimmbar sein
- ungefähr voraussehbar (nach herrschender Lehre genügend)
Zulässige Beispiele
Der Arbeitsvertrag
- endet
- „am 31.12.2015“
- „nach fünfjähriger Laufzeit“
- „in 3 Monaten“
- „ eine Woche nach Ablauf der xx. Züspa“
- „mit Torschluss des Automobilsalon Genf 2011“
- ist befristet
- „auf die Dauer des Wintersemesters 2010/2011“
- „bis zum Ende laufenden Ausbildungsganges für Verkäuferinnen“
Unzulässige Beispiele
Das Arbeitsverhältnis dauert
- „für solange, als genügend Arbeit vorhanden ist“
- „bis zur Betriebsaufgabe durch den Arbeitgeber“
Es handelt sich hier um Bedingungen, die in den Willen des/der Vertragspartner gestellt sind, sog. „Potestativbedingungen“. Potestativbedingungen machen Arbeitsverhältnisse zu unbefristeten.