Befristeter Arbeitsvertrag
= Arbeitsvertrag, der ohne Kündigung endet.
Bedingter Arbeitsvertrag
= Arbeitsvertrag, der entweder nach einem Bedingungseintritt Wirkungen entfalten soll (Suspensivbedingung, zB Erteilung des Führerausweises) oder der bei einem Bedingungseintritt (Resolutivbedingung, zB Entzug einer Berufsausübungsbewilligung) seine Wirkungen verliert.
Arbeitgeberkonkurs
= der Arbeitgeber geht dem Arbeitnehmer durch Auflösung und Liquidation verlustig