Ein befristeter Arbeitsvertrag endet ohne Kündigung mit Ablauf der Frist.
Wie bei allen Dauerschuldverhältnissen, so auch beim Arbeitsvertrag, kann die Beendigung auf 2 grundsätzlichen Wegen bewerkstelligt werden:
- Kündigung
- Befristung.
Bei einem befristeten Arbeitsvertrag endigt das Arbeitsverhältnis ohne Kündigung zu einem bestimmten Datum. Die Befristung ist also zulässig und eine von mehreren Varianten der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses.
Informationen zu weiteren Varianten der Beendigung von Arbeitsverhälntissen bzw. zu Kündigung und Entlassung finden Sie hier:
Ordentliche Kündigung: |
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» Entlassung |
» Kündigung des Arbeitsvertrages |
» Missbräuchliche Kündigung |
» Änderungskündigung |
» Unzeitige Kündigung |
» Rachkündigung |
» Betriebsbedingte Kündigung |
» Massenentlassung |
Ausserordentliche Kündigung: |
» Fristlose Kündigung |
» Arbeitsstelle verlassen / Arbeitsstelle nicht antreten |
Einvernehmliche Beendigung: |
» Einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses |
» Aufhebungsvereinbarung / Aufhebungsvertrag |