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Befristeter Arbeitsvertrag

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Kettenarbeitsverträge

Rechtsgebiet:
Befristeter Arbeitsvertrag
Stichworte:
Arbeitsvertrag, Befristeter Arbeitsvertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Begriff

Die Aneinanderreihung mehrerer befristeter Arbeitsverhältnisse (mit oder ohne Zeitlücken) nennt sich „Kettenarbeitsverträge“.

Aneinanderreihung mit sachlichem Grund

Die Aneinanderreihung von mehreren befristeten Arbeitsverträgen kann und muss einen sachlichen Grund haben wie zB

  • Saisonniervertrag
  • Aushilfsarbeit
  • Bühnenbauanstellung
  • Mitarbeiterwunsch
    • Jobbender Mitarbeiter
    • Mitarbeiter, der zwischen den Engagements trampt

Weiterführende Informationen

Weitere Informationen zu besonderen Arbeitsverträgen wie Aushilfsarbeit, Arbeit auf Abruf und Teilzeitarbeit finden Sie hier:

Aneinanderreihung ohne sachlichen Grund

Kettenarbeitsverträge können sich benachteiligend auswirken, wenn sie dazu verwendet werden, die Schutzbestimmungen unbefristeter Arbeitsverhältnisse zugunsten des Arbeitnehmers zu umgehen, wie

  • Die Sperrfristen nach OR 336c
  • die Lohnfortzahlungspflichten  bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit und Unfall, nach zB Zürcher Skala (OR 324a Abs. 2)
  • eine Abgangsentschädigung (OR 339b Abs. 1).

Korrektur von illegalen Kettenarbeitsverträgen

Unzulässige Kettenarbeitsverträge werden in einen einheitlichen unbefristeten Arbeitsvertrag umgedeutet.

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